A
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen auf die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 21.07.2003 mit Ablauf des 31.12.2003 geendet hat.
Der am 06.07.1970 geborene Kläger war bei der Beklagten auf Grund verschiedener Arbeitsverträge seit 08.01.1996 beschäftigt. Ausweislich des Arbeitsvertrags vom 22.07.1998 betrug sein Bruttomonatsgehalt damals DM 4.525,00. Bei der Beklagten sind gerichtsbekannt mehr als 5 Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|