Die Parteien streiten in der Revision darüber, ob das beklagte Land der Klägerin den Schaden zu ersetzen hat, der ihr im Jahre 1987 deshalb entstanden ist, weil das beklagte Land die ihr für 1987 zustehende und fällige Vergütung in voller Höhe erst nach Ablauf des Jahres 1987 geleistet hat.
Die Klägerin ist seit Oktober 1986 als angestellte Lehrerin bei dem beklagten Land beschäftigt. Während der Zeit ihrer Teilzeitbeschäftigung vergütete das beklagte Land sie nicht anteilig nach dem
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