Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 23. November 2016 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Neugestaltung einer Pausenaufsichtsregelung an der A-Schule in A-Stadt. Antragsteller ist der in der Schule gewählte Personalrat. Beteiligter ist der dort amtierende Schulleiter.
Zum Schuljahr 2009/2010 setzte der Beteiligte eine Neuregelung des Pausenaufsichtsplans in Kraft. Da die neue Regelung zu einer Erhöhung der Aufsichtspflichten für die Lehrkräfte führte, war diese in der Folgezeit Gegenstand mehrerer Gespräche zwischen dem Antragsteller und dem Beteiligten.
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