OVG Rheinland-Pfalz, vom 25.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 10319/02
VG Koblenz - 5 K 2898/00.KO - 05.11.2001,
Schutz der Einrichtungsorte vor Tragung von Jugendhilfekosten; Zuständigkeit und Kostentragung für Hilfe für junge Volljährige; Kostentragung für Aufwendungen der Jugendhilfe für Vollzeitpflege
BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - Aktenzeichen 5 C 57.02
DRsp Nr. 2004/4856
Schutz der Einrichtungsorte vor Tragung von Jugendhilfekosten; Zuständigkeit und Kostentragung für Hilfe für junge Volljährige; Kostentragung für Aufwendungen der Jugendhilfe für Vollzeitpflege
»Eine bei Eintritt der Volljährigkeit bestehende Kostenerstattungspflicht nach § 89a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3SGB VIII wird bei Fortsetzung der Leistung als Hilfe für junge Volljährige auch dann festgeschrieben, wenn sie einen Träger nur deshalb trifft, weil der für die Erstattung bis zur Volljährigkeit maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt an einem durch § 89eSGB VIII vor Kostentragung geschützten Einrichtungs-ort liegt (Fortführung von BVerwGE 117, 194).«