LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.12.2017
3 Sa 143/17
Normen:
EMRK Art. 8 Abs. 1; HGB § 74 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 22.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1555/16

Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im ArbeitsverhältnisAnspruch auf Schmerzensgeld bei schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungerechtfertigte detektivische ÜberwachungVorbereitungshandlungen für eine Konkurrenztätigkeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 143/17

DRsp Nr. 2019/10919

Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Arbeitsverhältnis Anspruch auf Schmerzensgeld bei schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungerechtfertigte detektivische Überwachung Vorbereitungshandlungen für eine Konkurrenztätigkeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses