LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.07.2017
L 32 AS 3316/14
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 18.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 75 AS 22877/11

SGB-II-LeistungenKosten der Unterkunft und HeizungErmittlung der Angemessenheit der KostenZugrundelegung der ProdukttheorieMehrstufiges Verfahren

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.07.2017 - Aktenzeichen L 32 AS 3316/14

DRsp Nr. 2017/16519

SGB-II -Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung Ermittlung der Angemessenheit der Kosten Zugrundelegung der Produkttheorie Mehrstufiges Verfahren

1. Die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung erfordert eine Einzelfallprüfung; diese hat für die Unterkunftskosten und die Heizkosten getrennt zu erfolgen. 2. Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist unter Zugrundelegung der sog. Produkttheorie festzustellen; diese stellt auf das Produkt aus angemessener Wohnfläche und Standard (als Summe von angemessener Kaltmiete je Quadratmeter und angemessenen kalten Betriebskosten) ab, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt. 3. Der abstrakt angemessene Quadratmeterpreis für die Unterkunft (Bruttokaltmiete) setzt sich damit aus der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten zusammen.