LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.05.2017
L 4 AS 14/16
Normen:
SGB II § 37 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a); SGB II § 37 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 2128/11

SGB-II-LeistungenVerheiratete Hilfebedürftige als BedarfsgemeinschaftErforderlichkeit der Antragstellung auch im Fortzahlungsfall

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.05.2017 - Aktenzeichen L 4 AS 14/16

DRsp Nr. 2017/12807

SGB-II -Leistungen Verheiratete Hilfebedürftige als Bedarfsgemeinschaft Erforderlichkeit der Antragstellung auch im Fortzahlungsfall

1. Erforderlich für die Erbringung von Leistungen nach dem SGB II ist ein Antrag. 2. Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ist nicht nur bei einem erstmaligen Leistungsbegehren zu stellen: Das Antragserfordernis gilt vielmehr auch im Fortzahlungsfall.

Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Der Tenor des Urteils des Sozialgerichts Dessau-Roßlau wird klarstellend wie folgt gefasst: Für die Klägerin wird der Bescheid des Beklagten vom 18. Mai 2009 in der Fassung des Bescheids vom 28. Juli 2011 und der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Oktober 2011 sowie für den Kläger der Bescheid vom 19. Juni 2009 in der Fassung des Bescheids vom 28. Juli 2011 und der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Oktober 2011 aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 30. April 2011 Leistungen nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe zu zahlen.

Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger für beide Rechtszüge zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 37 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a); SGB II § 37 Abs. 2;

Tatbestand: