Die Beklagte, eine Teilzahlungsbank, gewährte dem Kläger im Juli 1981 einen Ratenkredit. Der Darlehensantrag vom 6. Juli 1981, den neben dem Kläger auch seine Ehefrau und seine Tochter als Kreditnehmer unterschrieben, enthielt folgende Berechnung:
Kreditbetrag 30.000,-- DM
Vermittlungskosten 1.500,-- DM
Finanzierungsbetrag =
(Nettokredit) 31.500,-- DM
Zinsen 1,2 % p.M. 27.216,-- DM
Bearbeitungsgebühr 3 % 945,-- DM
Gesamtkreditbetrag 59.661,-- DM
Effektiver Jahreszins
29,79 %
Der Kredit sollte ab 15. August 1981 in einer Monatsrate von 802,-- DM und 71 Raten von je 829,-- DM getilgt werden.
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