FG Niedersachsen - Urteil vom 18.06.1998
XI 219/96
Normen:
SolZG § 3 Abs. 1 Nr. 3 ; EStG § 40a ;

Solidaritätszuschlag; Lohnsteuerpauschalierung - Solidaritätszuschlag bei Lohnsteuerpauschalierung gem. § 40a EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.06.1998 - Aktenzeichen XI 219/96

DRsp Nr. 2003/17365

Solidaritätszuschlag; Lohnsteuerpauschalierung - Solidaritätszuschlag bei Lohnsteuerpauschalierung gem. § 40a EStG

1. Die pauschale Lohnsteuer unterliegt dem Solidaritätszuschlag. 2. Im Rahmen der Pauschalversteuerung ist für die Anwendung des § 3 Abs. 4 Nr. 1b SolZG kein Raum.

Normenkette:

SolZG § 3 Abs. 1 Nr. 3 ; EStG § 40a ;

Tatbestand:

Streitig ist die Festsetzung von Solidaritätszuschlag auf

pauschalierte Lohnsteuer.

Streitzeitraum sind Januar bis Dezember 1995 sowie Januar und

Februar 1996.

Der Kläger meldete im Streitzeitraum vierteljährlich für geringfügig Beschäftigte Lohnsteuer an und führte sie ab. Eine Anmeldung oder Abführung von Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer nahm er nicht vor, obwohl ihn der Beklagte (das Finanzamt...- FA -) schriftlich darauf hingewiesen hatte.

Das FA erließ entsprechend abweichende Festsetzungen. Der streitige Solidaritätszuschlag beträgt danach 639,45 DM.