Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 25. April 2007 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im gesamten Verfahren sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt eine Sonderzulassung als Belegarzt.
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