Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts
BGH, vom 30.10.1996 - Aktenzeichen XII ZB 140/96
DRsp Nr. 1998/1336
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts
Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen fristwahrenden Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, kann bei einem Defekt des Empfangsgeräts nicht verlangt werden, daß er innerhalb kürzester Frist eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt.