LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 08.08.2023
2 Sa 44/23
Normen:
Vergleichstext v. 01./02.03.2023 Nr. 9 "Abgeltungsklausel";
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 31.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1077 d/22

Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei der VertragsgestaltungUmfassende Erledigung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mittels Abgeltungsklausel

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.08.2023 - Aktenzeichen 2 Sa 44/23

DRsp Nr. 2023/13820

Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei der Vertragsgestaltung Umfassende Erledigung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mittels Abgeltungsklausel

1. Ein Rechtsanwalt, der bei einer Vertragsgestaltung mitwirkt, hat bei der Abfassung des Vertragstextes für eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen. Im Rahmen von Verhandlungen zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen des Mandanten umfassend und nach allen Richtungen wahrzunehmen und ihn vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. 2. Will die beklagte Partei von vornherein die Angelegenheiten mit dem Kläger insgesamt ohne langwierige rechtliche Auseinandersetzung erledigen und weist sie ihn auch noch mit einem außergerichtlichen Schreiben ausdrücklich darauf hin, darf sie nach der vereinbarten Formulierung einer Abgeltungsklausel von einer umfassenden Erledigung aller Ansprüche des Klägers ausgehen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 31.01.2023 - 1 Ca 1077 d/22 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Vergleichstext v. 01./02.03.2023 Nr. 9 "Abgeltungsklausel";

Tatbestand

1. 2.