LAG Köln - Urteil vom 20.12.2004
2 Sa 695/04
Normen:
KSchG § 1 ;
Fundstellen:
AuA 2005, 303
NZA-RR 2005, 473
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 7577/03

Sozialauswahl bei Betriebsvereinbarung über Kündigungsschutz bei Arbeitszeitverkürzung

LAG Köln, Urteil vom 20.12.2004 - Aktenzeichen 2 Sa 695/04

DRsp Nr. 2005/4543

Sozialauswahl bei Betriebsvereinbarung über Kündigungsschutz bei Arbeitszeitverkürzung

»Eine Betriebsvereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis von Mitarbeitern, die die Arbeitszeit verkürzen, nicht vor dem Ablauf der Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung (1 Jahr) endet, verkürzt den Auswahlbereich der Sozialauswahl bei trotzdem erforderlichen Kündigungen nicht zu Lasten von Mitarbeitern, die sich der Arbeitszeitverkürzung nicht anschließen.«

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Tatbestand: