ArbG Köln, vom 06.10.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2672/88
II. Landesarbeitsgericht Köln - Urteil vom 26. April 1989 - 7/8 Sa 1213/88 -,
Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas
BAG, Urteil vom 18.01.1990 - Aktenzeichen 2 AZR 357/89
DRsp Nr. 1992/5915
Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas
»1. Die Betriebspartner können in einem Interessenausgleich/Sozialplan die sozialen Gesichtspunkte bei der Vorauswahl von Arbeitnehmern im Falle betriebsbedingter Kündigungen auch mit Hilfe eines Punkteschemas bewerten.2. Bei der Festlegung der Punktwerte der Auswahlkriterien (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen) steht den Betriebspartnern zur Ausfüllung des Begriffs "ausreichende soziale Gesichtspunkte" im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG ein Beurteilungsspielraum zu. Dieser ist noch gewährt, wenn Alter und Betriebszugehörigkeit im wesentlichen gleich bewertet werden.3. Zur Vermeidung von unbilligen Härten die die Anwendung jeden Schemas mit sich bringen kann, muß im Anschluß an die Vorauswahl aufgrund der Punktetabelle eine individuelle Abschlußprüfung der Auswahl stattfinden (im Anschluß an das Urteil des Senats BAGE 43, 357 = AP Nr. 13 zu § 1KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung.«