I. Streitig ist die Höhe der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, die der Kläger den in seinem Seniorenzentrum lebenden Pflegebedürftigen mit Zustimmung des Beklagten für das Jahr 2000 gesondert berechnen darf.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|