EuGH - Urteil vom 28.04.1994
Rs C-305/92
Normen:
EWG-Vertrag Art. 7 Abs. 1 ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 3 Abs. 1, Art. 7 Abs. 2 Buchstabe c, Anhang III;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, I-1525 (Hoorn)
EuZW 1994, 502
EzAR 831 Nr. 18
ZAR 1994, 142
Vorinstanzen:
SG Münster,

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Übernahme der von niederländischen Staatsangehörigen in Deutschland als Zwangsarbeiter zurückgelegten Zeiten durch die niederländische Rentenversicherung im Rahmen der Altersversicherung aufgrund eines bilateralen Abkommens über soziale Sicherheit - Niederländische Leistung niedriger als die in Deutschland Inländern gewahrte Leistung, die die gleiche Behandlung erfuhren - Keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit

EuGH, Urteil vom 28.04.1994 - Aktenzeichen Rs C-305/92

DRsp Nr. 2000/4489

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Übernahme der von niederländischen Staatsangehörigen in Deutschland als Zwangsarbeiter zurückgelegten Zeiten durch die niederländische Rentenversicherung im Rahmen der Altersversicherung aufgrund eines bilateralen Abkommens über soziale Sicherheit - Niederländische Leistung niedriger als die in Deutschland Inländern gewahrte Leistung, die die gleiche Behandlung erfuhren - Keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit

(Albert Hoorn gegen Landesversicherungsanstalt Westfalen)