EuGH - Urteil vom 09.08.1994
Rs C-406/93
Normen:
EG-Vertrag Art. 51; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 46 Abs. 2 Buchstabe a; Verordnung (EWG) Nr. 2001/83;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, I-4061 (Reichling)
Vorinstanzen:
Tribunal du travail Neufchateau,

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, bei denen sich die Höhe der Leistung nach dem letzten Arbeitsentgelt bestimmt - Arbeitnehmer der bei Eintritt der Invalidität in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt ist - Berücksichtigung des zuletzt im Beschäftigungsstaat bezogenen Arbeitsentgelts für die Berechnung des theoretischen Betrages

EuGH, Urteil vom 09.08.1994 - Aktenzeichen Rs C-406/93

DRsp Nr. 2000/4502

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, bei denen sich die Höhe der Leistung nach dem letzten Arbeitsentgelt bestimmt - Arbeitnehmer der bei Eintritt der Invalidität in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt ist - Berücksichtigung des zuletzt im Beschäftigungsstaat bezogenen Arbeitsentgelts für die Berechnung des theoretischen Betrages

(Andre Reichling gegen Institut national d'assurance maladie-invalidite [INAMI])