SG Hamburg, vom 17.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 50 AS 1044/05
Sozialgerichtliches Verfahren, Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren
LSG Hamburg, Beschluss vom 28.11.2007 - Aktenzeichen L 5 B 398/05 AS
DRsp Nr. 2008/8884
Sozialgerichtliches Verfahren, Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren
Die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193SGG. Eine Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist notwendig, weil dieses seit dem In-Kraft-Treten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zum 1.7.2004 gebührenrechtlich gesondert zu behandeln und nach § 3 Abs. 1RVG i.V.m. Nr. 3501 der Anlage 1 zum RVG nach einem Satz von 15 bis 160 Euro zu vergüten ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]