1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Mai 2011 - 10 Sa 1558/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Erteilung von Auskünften und über die Zahlung einer Entschädigung.
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