Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 03. März 2011 - 5/11
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen des Sozialkassenverfahrens des Baugewerbes um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen für die im Dezember 2006 sowie im Zeitraum Februar bis Mai 2007 im Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer.
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