LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.10.2013
12 Sa 634/11
Normen:
VTV Bau;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 03.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 108/09

Sozialkassenverfahrens des BaugewerbesGeltungsbereich des VTV BauBeschäftigung keiner gewerblichen Arbeitnehmer

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.10.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 634/11

DRsp Nr. 2014/11977

Sozialkassenverfahrens des Baugewerbes Geltungsbereich des VTV Bau Beschäftigung keiner gewerblichen Arbeitnehmer

Der wirksam für allgemeinverbindlich erklärte VTV Bau findet dann keine Anwendung, wenn der Arbeitgeber keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigt hat und damit mangels Lohnzahlung keine abzuführenden Beiträge angefallen sind.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 03. März 2011 - 5/11 Ca 108/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV Bau;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen des Sozialkassenverfahrens des Baugewerbes um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen für die im Dezember 2006 sowie im Zeitraum Februar bis Mai 2007 im Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer.