ArbG Düsseldorf, vom 13.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 73/93
Sozialplan: Erforderlichkeit infolge Umstrukturierungsmaßnahmen - Begriff des Nachteils
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.1994 - Aktenzeichen 18 TaBV 87/93
DRsp Nr. 2002/8726
Sozialplan: Erforderlichkeit infolge Umstrukturierungsmaßnahmen - Begriff des "Nachteils"
1. Zur Änderung der Betriebsorganisation.2. Wesentliche Nachteile i.S. von § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind nicht nur wirtschaftliche Nachteile wie Minderung des Arbeitsentgelts, höhere Fahrkosten usw., sondern auch alle drohenden Beeinträchtigungen, insbesondere auch psychische Belastungen durch zusätzliche Kontrollen mit oder ohne Verwendung technischer Einrichtungen, Temposteigerungen, Leistungsverdichtung.