A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines von der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplans.
Antragstellerin ist die P H GmbH & Co. KG als Arbeitgeberin. Antragsgegner ist der Betriebsrat des B Betriebes der Arbeitgeberin.
Die Arbeitgeberin wurde zum 1. Januar 1990 als Gemeinschaftsunternehmen der P V GmbH & Co. KG und der Beteiligungsgesellschaft A mbH gegründet, um deren Aktivitäten auf dem Gebiet der Imprägniertechnik von Holzschwellen, Holzmasten und Lärmschutzwänden zu konzentrieren.
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