EuGH - Urteil vom 07.07.1994
Rs C-420/92
Normen:
Richtlinie 79/7/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchstabe d;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, I-3191 (Bramhill)
Vorinstanzen:
Social Security Commissioner, London,

Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7 - Bei der Gewährung von Zuschlägen zu langfristigen Leistungen bei Alter für unterhaltsberechtigte Ehegatten zulässige Ausnahmeregelung - Nationale Regelung, die eine bestehende Ungleichheit - ohne sie zu beseitigen - dadurch abmildert, daß sie die Zuschläge auch bestimmten Frauen zuerkennt - Zulässigkeit

EuGH, Urteil vom 07.07.1994 - Aktenzeichen Rs C-420/92

DRsp Nr. 2000/4499

Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7 - Bei der Gewährung von Zuschlägen zu langfristigen Leistungen bei Alter für unterhaltsberechtigte Ehegatten zulässige Ausnahmeregelung - Nationale Regelung, die eine bestehende Ungleichheit - ohne sie zu beseitigen - dadurch abmildert, daß sie die Zuschläge auch bestimmten Frauen zuerkennt - Zulässigkeit

(Elizabeth Bramhill gegen Chief Adjudication Officer) Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 79/7 verwehrt es einem Mitgliedstaat, der die Gewährung von Zuschlägen zu langfristigen Leistungen bei Alter für unterhaltsberechtigte Ehegatten nur für Männer vorsah, nicht, diese Diskriminierung nur gegenüber Frauen zu beseitigen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.