EuGH - Urteil vom 06.12.1994
Rs C-410/92
Normen:
Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, I-5483 (Johnson)
AuR 1995, 101
EuZW 1995, 92
EWS 1995, 39
Vorinstanzen:
Court of Appeal,

Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7 - Artikel 4 Absatz 1 - Unmittelbare Wirkung - Nationale Regelung, die den vor der Einreichung eines Antrags auf Gewährung einer Leistung wegen Erwerbsunfähigkeit liegenden Zeitraum, für den nachträglich Leistungen bezogen werden können, begrenzt - Zulässigkeit - Richtlinie, die vor der Einreichung des Antrags nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden ist - Keine Auswirkung

EuGH, Urteil vom 06.12.1994 - Aktenzeichen Rs C-410/92

DRsp Nr. 2000/4515

Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7 - Artikel 4 Absatz 1 - Unmittelbare Wirkung - Nationale Regelung, die den vor der Einreichung eines Antrags auf Gewährung einer Leistung wegen Erwerbsunfähigkeit liegenden Zeitraum, für den nachträglich Leistungen bezogen werden können, begrenzt - Zulässigkeit - Richtlinie, die vor der Einreichung des Antrags nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden ist - Keine Auswirkung

(Elsie Rita Johnson gegen Chief Adjudication Officer) Das Recht, eine Leistung bei Erwerbsunfähigkeit unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Männern zu fordern, das die Frauen aus der unmittelbaren Wirkung des Artikels 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit herleiten, ist nach den durch die nationalen Vorschriften festgelegten Modalitäten auszuüben, sofern diese Modalitäten nicht ungünstiger sind als für gleichartige Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen, und nicht so ausgestaltet sind, daß sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen.