EuGH - Urteil vom 28.09.1994
Rs C-28/93
Normen:
EWG-Vertrag Art. 119, Art. 177 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, I-4527 (Van den Akker)
BetrAV 1994, 257
DB 1994, 2088
EuZW 1995, 192
IStR 1994, 610
Vorinstanzen:
Kantongerecht Gen Haag,

Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 EWG-Vertrag - Anwendbarkeit auf Betriebsrentensysteme - Feststellung im Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 - Beibehaltung eines niedrigeren Rentenalters für Frauen in bezug auf die Leistungen für Beschäftigungszeiten nach dem Inkrafttreten eines einheitlichen Rentenalters durch ein Betriebsrentensystem - Unzulässigkeit - Unterschied, der mit einer von den Frauen zuvor getroffenen ausdrücklichen oder stillschweigenden Entscheidung zusammenhängt - Unbeachtlich - Wiederherstellung der Gleichbehandlung für diese Beschäftigungszeiten durch Beseitigung der den Frauen bis dahin gewährten Vergünstigungen - Zulässigkeit - Wiederherstellung der Gleichbehandlung für die Beschäftigungszeiten zwischen dem 17. Mai 1990 und dem Inkrafttreten eines einheitlichen Rentenalters - Anwendung der für die weiblichen Arbeitnehmer geltenden Regelung auf die männlichen Arbeitnehmer

EuGH, Urteil vom 28.09.1994 - Aktenzeichen Rs C-28/93

DRsp Nr. 2000/4506

Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 EWG-Vertrag - Anwendbarkeit auf Betriebsrentensysteme - Feststellung im Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 - Beibehaltung eines niedrigeren Rentenalters für Frauen in bezug auf die Leistungen für Beschäftigungszeiten nach dem Inkrafttreten eines einheitlichen Rentenalters durch ein Betriebsrentensystem - Unzulässigkeit - Unterschied, der mit einer von den Frauen zuvor getroffenen ausdrücklichen oder stillschweigenden Entscheidung zusammenhängt - Unbeachtlich - Wiederherstellung der Gleichbehandlung für diese Beschäftigungszeiten durch Beseitigung der den Frauen bis dahin gewährten Vergünstigungen - Zulässigkeit - Wiederherstellung der Gleichbehandlung für die Beschäftigungszeiten zwischen dem 17. Mai 1990 und dem Inkrafttreten eines einheitlichen Rentenalters - Anwendung der für die weiblichen Arbeitnehmer geltenden Regelung auf die männlichen Arbeitnehmer

(Maria Nelleke Gerda van den Akker u. a. gegen Stichting Shell Pensioenfonds)