Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 EWG-Vertrag - Anwendbarkeit auf Betriebsrentensysteme - Feststellung im Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 - Anhebung des Rentenalters der Frauen auf das der Männer für Beschäftigungszeiten zwischen der Verkündung des Urteils und der Anwendung eines einheitlichen Rentenalters zur Wiederherstellung der Gleichheit - Rechtfertigung mit finanziellen Schwierigkeiten - Unzulässigkeit - Anwendung der für die weiblichen Arbeitnehmer geltenden Regelung auf die männlichen Arbeitnehmer für diesen Zeitraum - Beseitigung der den Frauen bis dahin gewährten Vergünstigungen für die nach dem Zeitpunkt der Vereinheitlichung des Rentenalters zurückgelegten Beschäftigungszeiten - Zulässigkeit - Erlaß von (Übergangs-) Maßnahmen, durch die die nachteiligen Auswirkungen der Vereinheitlichung auf die Frauen begrenzt werden - Unzulässigkeit
EuGH, Urteil vom 28.09.1994 - Aktenzeichen Rs C-408/92
DRsp Nr. 2000/4508
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 EWG-Vertrag - Anwendbarkeit auf Betriebsrentensysteme - Feststellung im Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 - Anhebung des Rentenalters der Frauen auf das der Männer für Beschäftigungszeiten zwischen der Verkündung des Urteils und der Anwendung eines einheitlichen Rentenalters zur Wiederherstellung der Gleichheit - Rechtfertigung mit finanziellen Schwierigkeiten - Unzulässigkeit - Anwendung der für die weiblichen Arbeitnehmer geltenden Regelung auf die männlichen Arbeitnehmer für diesen Zeitraum - Beseitigung der den Frauen bis dahin gewährten Vergünstigungen für die nach dem Zeitpunkt der Vereinheitlichung des Rentenalters zurückgelegten Beschäftigungszeiten - Zulässigkeit - Erlaß von (Übergangs-) Maßnahmen, durch die die nachteiligen Auswirkungen der Vereinheitlichung auf die Frauen begrenzt werden - Unzulässigkeit
(Constance Christina Ellen Smith u. a. gegen Avdel Systems Ltd)
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