LAG Köln - Urteil vom 12.07.2018
7 Sa 872/17
Normen:
BGB § 611a;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2086/17

Sozialtypologische Betrachtungsweise bei der Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses als Mini-Jobber von einer selbstständigen SubunternehmertätigkeitKein Arbeitsverhältnis bei eigenständiger Übertragung der Tätigkeitsverpflichtung auf Dritte

LAG Köln, Urteil vom 12.07.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 872/17

DRsp Nr. 2019/11318

Sozialtypologische Betrachtungsweise bei der Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses als Mini-Jobber von einer selbstständigen Subunternehmertätigkeit Kein Arbeitsverhältnis bei eigenständiger Übertragung der Tätigkeitsverpflichtung auf Dritte

Einzelfall zur Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses als Mini-Jobber von einer selbstständigen Subunternehmertätigkeit.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.09.2017 in Sachen 8 Ca 2086/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a;

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob die Tätigkeiten, die der Kläger in der Zeit vom 23.02. bis 03.03.2017 für die Beklagte erbracht hat, auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses geleistet wurden, welches in Ermangelung einer entsprechenden Kündigung noch fortbesteht. Ferner streiten die Parteien um die Bezahlung der vom Kläger erbrachten Tätigkeiten, deren Wert der Kläger unter Zuhilfenahme des Mindestlohngesetzes berechnet, und um Forderungen des Klägers auf Bezahlung von Annahmeverzugslohn für die Zeit bis einschließlich August 2017.

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