Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. April 2011 und des Sozialgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2008 aufgehoben.
Der Bescheid der Beklagten vom 20. Dezember 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. März 2008 wird aufgehoben, soweit Beiträge in Höhe von mehr als 694,40 Euro gefordert werden.
Die Beklagte trägt in allen Rechtszügen die Kosten mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 18 207,84 Euro festgesetzt.
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|