LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.05.2019
L 9 KR 262/16
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 22.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 71 KR 1448/14

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines BasketballtrainersZugutekommen eines wirtschaftlichen Erfolgs der sportlichen LeistungBindung zum Verein zur Erzielung sportlicher Erfolge

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.05.2019 - Aktenzeichen L 9 KR 262/16

DRsp Nr. 2019/13770

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Basketballtrainers Zugutekommen eines wirtschaftlichen Erfolgs der sportlichen Leistung Bindung zum Verein zur Erzielung sportlicher Erfolge

1. Wesentliches Kriterium für die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bei einem Sportverein ist das Zugutekommen eines wirtschaftlichen Erfolg der sportlichen Leistung unmittelbar gegenüber dem Verein. 2. Ist ein solcher wirtschaftlicher Hintergrund nicht gegeben, ist die Bindung zum Verein mehr auf die Erzielung sportlicher Erfolge, als auf die Erzielung von Einkommen gerichtet.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. April 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt alle bis zur Verbindung der Verfahren entstandenen Kosten des Klageverfahrens des Klägers zu 2) sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1). Für den Zeitraum nach der Verbindung hat sie beiden Klägern deren außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Beigeladenen tragen ihre Kosten selbst. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand: