LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.08.2019
L 9 KR 364/16
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 05.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 208 KR 1197/15

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Search-Engine-Marketing-BeratersWirkung von MitteilungspflichtenKeine automatische Weisungsbefugnis

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.08.2019 - Aktenzeichen L 9 KR 364/16

DRsp Nr. 2019/13757

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Search-Engine-Marketing-Beraters Wirkung von Mitteilungspflichten Keine automatische Weisungsbefugnis

Mitteilungspflichten allein sind noch kein Indiz für eine Weisungsgebundenheit eines Beraters, weil aus dem bloßen Bestehen einer Mitteilungs- bzw. Berichtspflicht nicht automatisch auf eine aus dieser folgenden Weisungsbefugnis bspw. zur Optimierung der Dienstleistung geschlossen werden kann.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 5. Juli 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die außergerichtliche Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit für die Beigeladene zu 1) in der Zeit vom 7. Januar 2014 bis zum 28. Februar 2015 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.