LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 07.09.2022
L 2 BA 6/22
Normen:
SGG § 193;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 711
Vorinstanzen:
SG Stade, vom 17.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 52 BA 8/18

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als PflegemutterEhrenamtliche TätigkeitFinanzielle Anerkennung als verdeckte Entlohnung

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.09.2022 - Aktenzeichen L 2 BA 6/22

DRsp Nr. 2022/17348

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Pflegemutter Ehrenamtliche Tätigkeit Finanzielle Anerkennung als verdeckte Entlohnung

Eine vom Träger der Jugendhilfe beauftragte Pflegemutter nimmt ihre Tätigkeit im sozialrechtlichen Sinne ehrenamtlich wahr, solange nicht besondere Umstände wie namentlich die Höhe die ihr dafür gewährten finanziellen Anerkennung für eine verdeckte Entlohnung einer Erwerbsarbeit sprechen.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Feststellung, dass ihre Tätigkeit als Pflegemutter bei dem Beigeladenen seit dem 01.10.2010 sozialversicherungspflichtig ist.