Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 124.306,21 Euro festgesetzt.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten darüber, ob die zu 3. bis 5. beigeladenen Minderheitsgesellschafter in ihrer Geschäftsführertätigkeit für die klagende GmbH der Versicherungs- und Beitragspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen und ob Insolvenzgeldumlage zu zahlen ist.
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