Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24. September 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Berufungsverfahren, die diese selbst zu tragen haben.
Der Streitwert des Verfahrens wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen Ziff. 1 in seiner Tätigkeit als Betreuer von Langzeitarbeitslosen im Rahmen von Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen für die Klägerin in der Zeit vom 3. Februar 2016 bis zum 31. Januar 2017 streitig.
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