Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. November 2008 geändert, soweit die Feuerwehrführungskräfte K., P., S. und G. betroffen sind. Insoweit wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens, soweit der Senat abschließend entschieden hat. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert wird für den durch das Urteil abschließend entschiedenen Teil des Revisionsverfahrens auf 10.692,18 Euro festgesetzt.
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