LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.06.2022
L 11 BA 3585/20
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV a.F. § 7a Abs. 1 S. 1 und S. 3; SGB IV a.F. § 7a Abs. 2; SGB IV a.F. § 7a Abs. 6; SGG § 56; SGG § 183; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 01.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BA 5390/18

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbHAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitAnforderungen an die Indizwirkung von Anstellungsverträgen für eine Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IVAnforderungen an die Kostenentscheidung bei subjektiver Klagehäufung von Kostenprivilegierten mit nicht Kostenprivilegierten

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2022 - Aktenzeichen L 11 BA 3585/20

DRsp Nr. 2022/11270

Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an die Indizwirkung von Anstellungsverträgen für eine Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV Anforderungen an die Kostenentscheidung bei subjektiver Klagehäufung von Kostenprivilegierten mit nicht Kostenprivilegierten

Anstellungsverträge mit Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sind keine Scheingeschäfte (§ 117 BGB), selbst wenn sie nur deshalb in einer bei Fremdgeschäftsführern üblichen Weise gefasst wurden, um zu verhindern, dass die den Gesellschafter- Geschäftsführern gezahlten Entgelte vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet werden. Die Rechtsprechung des BFH zur (möglichen) Gleichstellung eines nicht beherrschenden Gesellschafters mit einem beherrschenden Gesellschafter kann nicht auf die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern übertragen werden. Sind bei einem Streit mit einheitlichem Streitgegenstand kostenrechtlich Privilegierte Hauptbeteiligte (Kläger oder Beklagter), greift auch bei subjektiver Klagehäufung mit einem nicht Kostenprivilegierten die Regelung für Kostenprivilegierte ein (Anschluss an BSG 26.09.2006, B 1 KR 1/06 R, BSGE 97, 112 -125).

Tenor