Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten noch über die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung sowie der Umlage U 2 und Insolvenzgeldumlage in Höhe von insgesamt 33.466,85 € auf Grund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung der Beigeladenen zu 6. bis 8. bei der Klägerin in den Jahren 2015 und 2016.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|