Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 16. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Beigeladene zu 3. in der Zeit vom 31. August 2015 bis zum 16. Dezember 2016 bei der Klägerin abhängig beschäftigt war und die Beklagte deshalb zu Recht Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und zur Arbeitsförderung) sowie Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz bzw.
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