LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.04.2017
L 1 KR 405/15
Normen:
AÜG § 1 Abs. 1 S. 1; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; AÜG § 9 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 28.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 8/09

Sozialversicherungspflicht eines von einem Dritten gestellten Geschäftsführers im Wege einer ArbeitnehmerüberlassungAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2017 - Aktenzeichen L 1 KR 405/15

DRsp Nr. 2017/8212

Sozialversicherungspflicht eines von einem Dritten gestellten Geschäftsführers im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Zur Annahme abhängiger Beschäftigung eines von einem Dritten gestellten Geschäftsführers.