Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 22. Januar 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen, soweit Feststellungen und Beitragsforderungen die Beigeladene zu 1. betreffend streitgegenständlich sind. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.351,56 Euro festgesetzt.
Gegenstand des Verfahrens ist der sozialversicherungsrechtliche Status der Beigeladenen zu 1), die als sozialpädagogische Familienhelferin für den Kläger tätig war. Betroffen ist der Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. August 2009.
Der Senat hat das Verfahren die Beigeladene zu 1) betreffend abgetrennt. Weiterhin anhängig ist unter dem Az.: L 5 BA /18 ein Verfahren, das 60 weitere für den Kläger tätige Honorarkräfte betrifft.
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