Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht, ob die Klägerin bei ihrer Tätigkeit für das Unternehmen ihres Ehemannes in der Zeit vom 1. Januar 1993 bis zum 18. November 2005 abhängig beschäftigt gewesen ist.
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