LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 21.10.2019
L 1 BA 105/18
Normen:
SGB IV § 7a; SGB IV § 7;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 11.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 208 KR 988/17

Sozialversicherungsrechtlicher Status eines KochsAbgrenzung von abhängiger und selbständiger BeschäftigungFunktionsgerecht dienende Teilhabe an einem fremden Arbeitsprozess

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2019 - Aktenzeichen L 1 BA 105/18

DRsp Nr. 2019/17024

Sozialversicherungsrechtlicher Status eines Kochs Abgrenzung von abhängiger und selbständiger Beschäftigung Funktionsgerecht dienende Teilhabe an einem fremden Arbeitsprozess

Auch bei weitgehender inhaltlicher Freiheit eines Dienstverpflichteten hinsichtlich der Ausgestaltung seiner Tätigkeit ist von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen, wenn die Tätigkeit eine funktionsgerecht dienende Teilhabe an einem fremden Arbeitsprozess bleibt.

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, für welche diese jeweils selbst aufzukommen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7a; SGB IV § 7;

Gründe:

I.

Im Streit steht der Sache nach der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen zu 1) (nachfolgend nur noch: "der Beigeladene") in seiner Tätigkeit für die Klägerin als Koch in der Zeit vom 17. Juli 2007 bis zu 28. März 2010.