Die Parteien streiten darüber, ob der teilzeitbeschäftigten Klägerin die volle tarifliche Sozialzulage zusteht.
Die am 23. Mai 1957 geborene Klägerin ist seit dem 26. November 1985 bei der Beklagten als Angestellte mit einer monatlichen Arbeitszeit von 107 Stunden beschäftigt. Die verheiratete Klägerin ist Mutter von vier Kindern unter 16 Jahren. Die Beklagte betreibt mehrere SB-Warenhäuser.
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