BSG - Urteil vom 24.07.2003
B 4 RA 62/02 R
Normen:
EinigVtr Art. 30 Abs. 3, Anlage II Kap VIII F III Nr. 6, Anlage II Kap VIII F III Nr. 8 Buchst. a ; RAnglG § 18 ; RÜG Art. 40 § 1 ; SGB VI § 35 ; SGB X § 44 Abs. 1 § 44 Abs. 2 § 44 Abs. 4 ; SGG § 54 Abs. 1 S. 1 § 54 Abs. 4 § 101 Abs. 2 § 162 § 164 Abs. 2 S. 3 ; SozPflVRV § 11 ; SozZuschlG;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 05.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 38 RA 3196/01

Sozialzuschlag als versicherungsfremde Fürsorgeleistung, Entscheidung über Anfechtungsklage im Rahmen eines Zugunstenverfahrens, Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Urteil vom 24.07.2003 - Aktenzeichen B 4 RA 62/02 R

DRsp Nr. 2004/150

Sozialzuschlag als versicherungsfremde Fürsorgeleistung, Entscheidung über Anfechtungsklage im Rahmen eines Zugunstenverfahrens, Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Der Sozialzuschlag nach § 18 Abs. 1 RAnglG war eine versicherungsfremde Fürsorgeleistung, die im EinigVtr nicht der Rentenüberleitung auf das Beitrittsgebiet unterstellt worden war. Entsprechendes gilt für den Sozialzuschlag nach Art. 40 RÜG. 2. Das Gericht hat im Rahmen eines Zugunstenverfahrens nach § 44 SGB X auf Anfechtungsklage hin nur über die Ablehnung des geltend gemachten Anspruchs auf Rücknahme, der gegen den Verwaltungsträger gerichtet ist, zu entscheiden. Auf eine damit verbundene Verpflichtungsklage kann ggf nur die Verpflichtung des Verwaltungsträgers zur Rücknahme des früheren Verwaltungsaktes und auf die weitere Verpflichtungsklage die Pflicht zur Neufeststellung ausgeurteilt werden. 3. § 101 Abs. 2 SGG steht dem Erlass eines Teil-Anerkenntnisurteils im sozialgerichtlichen Verfahren nicht entgegen. 4. In der Revisionsbegründung muss sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb die Vorinstanz eine Vorschrift des materiellen Rechts nicht oder nicht richtig angewandt hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EinigVtr Art. 30 Abs. 3, Anlage II Kap VIII F III Nr. 6, Anlage II Kap VIII F III Nr. 8 Buchst. a ;