OVG Nordrhein-Westfalen, vom 10.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 16 A 164/08
VG Köln, vom 23.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 33 K 2828/07
Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens der Beschlussergänzung gem. § 312 Zivilprozessordnung (ZPO) im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren i.R.e. rechtsirrtümlichen Nichtbescheidung eines Anspruchs; Anfechtbarkeit einer Beschlussergänzung mit der Gehörsrüge i.R.e. Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen einer Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) an Personalratsmitglieder
BVerwG, Beschluss vom 01.07.2010 - Aktenzeichen 6 PB 7.10
DRsp Nr. 2010/12381
Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens der Beschlussergänzung gem. § 312Zivilprozessordnung (ZPO) im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren i.R.e. rechtsirrtümlichen Nichtbescheidung eines Anspruchs; Anfechtbarkeit einer Beschlussergänzung mit der Gehörsrüge i.R.e. Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen einer Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 2Bundesreisekostengesetz (BRKG) an Personalratsmitglieder
1. Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren kommt das vereinfachte Verfahren der Beschlussergänzung nach § 321ZPO nicht in Betracht, wenn das Oberverwaltungsgericht einen Anspruch rechtsirrtümlich nicht beschieden hat; ein dahingehender Verfahrensfehler ist der Gehörsrüge im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde zugänglich.2. Die Gewährung der großen Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 2BRKG an Personalratsmitglieder kommt in Betracht, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausscheidet und die Regelung in § 5 Abs. 1BRKG eine auch nur annähernd kostendeckende Erstattung nicht zulässt.
Tenor
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