LAG Köln - Urteil vom 21.11.1997
11 Sa 342/97
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1 ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; HGB § 60 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3371/95

Status; Ingenieur, Kündigung betriebsbedingt; leitender Angestellter, Auflösung

LAG Köln, Urteil vom 21.11.1997 - Aktenzeichen 11 Sa 342/97

DRsp Nr. 2000/2234

Status; Ingenieur, Kündigung betriebsbedingt; leitender Angestellter, Auflösung

»1. Für die Einordnung eines Dienstverhältnisses unter die Arbeitsverhältnisse oder die freien Dienstverhältnisses (Statusstreit) sind zunächst und vorrangig der zugrunde liegende Vertrag und die sich aus ihm ergebende Aufteilung von Rechten und Pflichten maßgebend; folgt daraus, daß der Dienstberechtigte Inhaber arbeitsvertragstypischer Rechte sein soll, ist es für die Einordnung des Vertragsverhältnisses nachrangig, ob und inwieweit er davon bei der praktischen Durchführung des Vertrages Gebrauch macht, weil de iure begründete Rechte nicht dadurch verloren gehen, daß von ihnen de facto kein oder nur spärlicher Gebrauch gemacht wird. 2. Zum Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei wettbewerbswidrigen Aktivitäten des Arbeitnehmers.«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1 ; KSchG § 9 Abs. Satz 2;