LAG Köln, Urteil vom 06.08.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 336/99
DRsp Nr. 2000/2184
Status; Verwirkung
»1. Das Recht, den Arbeitnehmerstatus geltend zu machen, kann verwirken. 2. Eine Verwirkung kann angenommen werden, wenn seit der Beendigung des als freie Mitarbeiterschaft behandelten Dauerschuldverhältnisses bis zur Erhebung der Statusklage über acht Monate vergangen sind.«