LAG Köln - Beschluss vom 25.01.2001
10 Sa 1040/00
Normen:
BGB §§ 157 242 ; EStG § 40a Abs. 2 ; SGB IV § 8 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
AiB Telegramm 2001, 65
AuR 2001, 315
AuR 2001, 352
DB 2001, 1510
DStZ 2001, 607
NZA-RR 2001, 568
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 30.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3620/99

Steuer und Sozialversicherung: Zusage der Übernahme der Lohnsteuerpauschale - Widerruf

LAG Köln, Beschluss vom 25.01.2001 - Aktenzeichen 10 Sa 1040/00

DRsp Nr. 2002/3954

Steuer und Sozialversicherung: Zusage der Übernahme der Lohnsteuerpauschale - Widerruf

1. Hat der Arbeitgeber bei einem geringfügigem Beschäftigungsverhältnis, das vor dem 01.04.1999 neben einer Hauptbeschäftigung sozialversicherungsfrei war, die Übernahme der Lohnsteuerpauschale zugesagt, kann er sich von dieser Vereinbarung nicht mit der Begründung lossagen, daß das geringfügige Beschäftigungsverhältnis durch die Gesetzesänderung ab 01.04.1999 sozialversicherungspflichtig geworden ist und ihn dadurch finanziell zusätzlich belastet, wenn weiterhin die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung besteht. 2. Eine Vertragsanpassung läßt sich nicht mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage rechtfertigen.

Normenkette:

BGB §§ 157 242 ; EStG § 40a Abs. 2 ; SGB IV § 8 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanz: ArbG Aachen, vom 30.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3620/99
Fundstellen