SG Konstanz, vom 20.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 Kg 3/95
Steuerrechtliche Einkommensermittlung beim Anspruch auf Erziehungsgeld
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.1997 - Aktenzeichen L 1 Eg 2687/96
DRsp Nr. 2006/23862
Steuerrechtliche Einkommensermittlung beim Anspruch auf Erziehungsgeld
§ 6BErzGG geht von den positiven Einkünften im Sinne des Steuerrechts aus. Bereits bei der "Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen" nach § 20 Abs 4EStG ist nach Abzug der Werbungskosten der Sparerfreibetrag abzuziehen, d.h. die in § 6 Abs 1BErzGG genannten Einkünfte ergeben sich nach Abzug der Beträge, die bei Verheirateten 200,- DM und 12000,- DM betragen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]