Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.10.2009 -
1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, nach welchem Tarifvertrag sich die betriebliche Altersversorgung des Klägers richten wird.
Die Beklagte ist die Ge für die R - und F .
Der Kläger ist seit 1980 für die Beklagte tätig. Grundlage der Tätigkeit waren zunächst Honorarverträge. Seit dem 01.06.1993 ist der Kläger durchgehend auf arbeitsvertraglicher Grundlage für die Beklagte tätig.
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