I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. April 2008 - 17 Sa 2055/07 - aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 19. Oktober 2007 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 731,70 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 243,90 Euro seit dem 1. April 2007 zu zahlen.
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